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„Noch im Jahr 2018 erteilte das Bundessozialgericht sog. „Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ (NUB) – und damit auch der stationären Liposuktion bei Lipödem – eine deutliche Abfuhr. Mit Urteil vom 25.03.2021 hält das Bundessozialgericht an dieser Rechtsprechung nicht mehr fest und gibt für noch nicht abschließend erforschte Behandlungsmethoden im stationären Sektor Richtlinien vor. Patienten können unter diesen Voraussetzungen auch solche Methoden in Anspruch nehmen, über deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit noch nicht abschließend entschieden wurde.“
Mamdouh Abdel-Hamid
Das komplette Urteil des Bundessozialgerichtes finden Sie anbei zum Download: